Förderprogramm Ansiedlungs-Management

Mietzuschuss für
neue Geschäfte
in der Innenstadt.

Wir unterstützen Ansiedlungen in der Dillinger Innenstadt mit einer Anschubfinanzierung — um Frequenz zu schaffen, Leerstände zu beseitigen und den Branchenmix zu stärken.

Förderhöhe
5 € / m²
der Verkaufsfläche
Maximal
750 € / Monat
pro Mieter:in
Förderdauer
bis 12 Monate
als Anschubfinanzierung
Deckelung
max. 50 %
der Netto-Kaltmiete
Unterlagen

Antrag und Richtlinien.

Antragsformular und vollständige Förderrichtlinien als PDF. Hinweis: Anträge nehmen wir nur schriftlich entgegen — kein Online-Formular.

Fördergebiet

Diese Straßen.

Die Ansiedlungsförderung gilt ausschließlich für Gewerbeflächen in folgenden Straßen der Dillinger Innenstadt:

  • Stummstraße
  • Lotteriestraße
  • Am Markt
  • Hüttenwerkstraße
  • Kelkelstraße
  • Odilienplatz
  • Herrenstraße
Förderfähige Branchen

Was wir fördern.

Bevorzugt unterstützt werden folgende Gewerbe in Gewerbeflächen — Ziel ist eine Erweiterung des Branchenmix:

  • Schuhhandel
  • Junge Mode
  • Sportartikel
  • Elektrowaren
  • Lebensmittel
  • IT-Ausstattung
  • Zoohandel (Tiernahrung)
  • Parfümerie
  • Möbelhandel
  • Antiquitäten (kein Secondhand)
  • Gastronomiebetriebe
  • Büroflächen / Freie Berufe / Start-ups

Ausgeschlossen: Spiel- und Automatenbetriebe, Shisha-Cafés, Erotik-Shops, Wettbüros.

FAQ

Die wichtigsten Fragen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter:innen einer Gewerbefläche im Fördergebiet. Vermieter:innen können nur über eine Abtretungsvereinbarung indirekt profitieren.
Erdgeschoss-Flächen bis 150 m² Verkaufsfläche, die zuvor in der Regel mindestens 6 Monate leer standen. Ausnahmen sind möglich, um Leerstandsentstehung zu vermeiden.
5 € pro Quadratmeter Verkaufsfläche, maximal 750 € pro Monat. Die Förderung darf außerdem 50 % der Netto-Kaltmiete nicht überschreiten und läuft maximal 12 Monate.
In folgenden Straßen kann gefördert werden: Stummstraße, Lotteriestraße, Am Markt, Hüttenwerkstraße, Kelkelstraße, Odilienplatz, Herrenstraße.
Bevorzugt Handel (Schuhe, Mode, Sport, Elektro, Lebensmittel, IT, Tiernahrung, Parfümerie, Möbel, Antiquitäten), Gastronomie sowie Büroflächen von Dienstleister:innen, Freien Berufen und Start-ups. Ausgeschlossen sind u. a. Spielhallen, Shisha-Cafés, Erotik-Shops und Wettbüros.
Schriftlich. Antragsformular beim KCM anfordern oder oben herunterladen. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen — zusammen mit den Originalmietverträgen zur Ansicht.
Nach Genehmigung quartalsmäßig im Nachhinein. Bei Antragstellung vor Eröffnung gilt der Tag der Eröffnung als Stichtag, sonst der Eingangstag beim KCM.
Eindeutige, attraktive Firmierung, freier Ladeneingang, Durchblick durch das Schaufenster, saubere und aktuell dekorierte Schaufenster sowie regelmäßige Öffnungszeiten (mind. 4 Stunden pro Werktag).
Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der KCM Dillingen/Saar GmbH. Die Bewilligung steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung (aktuell Stand 01.03.2025). In Einzelfällen kann der Aufsichtsrat abweichend entscheiden.

Fragen? Wir beraten gerne.

Bevor du den Antrag einreichst, klären wir gerne offene Punkte zur Förderfähigkeit deines Vorhabens. Ruf an oder schreib uns.